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Häufige Fragen

  • Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung?

    Die erste Beratung in unserer Praxis wird grundsätzlich von der Krankenversicherung übernommen. Die Richtlinien für die weitere Kostenübernahme der Patienten unter dem 18. Lebensjahr sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Der Schweregrad der Zahnfehlstellung wird bei dem ersten Beratungstermin ermittelt und anhand der offiziellen KIG-Tabelle eingestuft. Insgesamt gibt es fünf Schweregrade.

    Liegt ein Schweregrad der Stufe 1 bis 2 vor, gewährt die Krankenkasse keine Kostenübernahme, bei den Schweregraden 3 bis 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ausreichend wirtschaftliche und notwendige Behandlung.

    Bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Behandlung von stark ausgeprägten Kieferfehlstellungen, welche eine kombinierte kieferorthopädische/kieferchirurgische Behandlung erfordern.

    Sollte die Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, so muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent der vierteljährlich abgerechneten Behandlungskosten tragen. Dieser Eigenanteil wird nach planmäßigem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten am Ende der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Je nach wunschgemäßer Zahnspangenart und -ausführung können Zuzahlungen notwendig werden.

    Sprechen Sie uns an – gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.

  • Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

    Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren findet ein befundbezogenes kieferorthopädisches Indikationssystem (KIG) Anwendung, das die Behandlungsbedürftigkeit in Grad 1 bis 5 einteilt. Nur bei den Schweregraden 3 bis 5 hat der gesetzlich Versicherte einen Leistungsanspruch.

    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche“ Leistungen, wenn das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigt ist bzw. die Beeinträchtigung droht. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr für alle Kinder eine notwendige kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Bei der Übernahme wird zudem nur eine Art Grundversorgung sichergestellt. Die Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie werden dabei nicht ausgeschöpft. Mit Ausnahme von Frühbehandlungen soll ein Beginn der Therapie erst im späten Wechselgebiss stattfinden.

    Alle Patienten haben bei uns die Möglichkeit kieferorthopädisch behandelt zu werden und individuelle Wahlleistungen zu erhalten. Auf Wunsch bieten wir Ihnen als Service gute Finanzierungsmöglichkeiten.

    Sprechen Sie uns an – gerne informieren wir Sie ausführlich zu den Behandlungsmöglichkeiten.

  • Herausnehmbare Zahnspange drückt, ist gebrochen oder verloren?

    Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Termin. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

    Wie pflege ich meine herausnehmbare Zahnspange?

    Die Zahnspange wird am besten mit einer zusätzlichen Zahnbürste und Zahncreme gereinigt. Zudem sollte sie in einer Spangendose aufbewahrt werden – diese erhalten Sie bei uns in der Praxis.

  • Separiergummi löst sich?

    Geht der Separiergummi am Tag vor dem Einsetztermin verloren, muss er nicht ersetzt werden. Sollte mehr Zeit vergangen sein, halten Sie bitte telefonische Rücksprache mit uns.

    Feste Zahnspange sticht?

    Formen Sie als erste Maßnahme aus dem mitgegebenen Wachs eine kleine Kugel und drücken sie auf die scharfkantige Stelle. Ergänzend dazu sollten Sie zeitnah einen Termin mit uns vereinbaren.

    Bracket ist locker?

    Grundsätzlich empfehlen wir, auf harte und sehr klebrige Speisen zu verzichten, da ein Bracketverlust eine Behandlungsverzögerung darstellen kann. Sticht der Draht in der Wange, lässt sich dieser im Notfall mit einer sauberen Nagelschere abtrennen.

    Ergänzend dazu sollten Sie zeitnah einen Termin mit uns vereinbaren.

    Spannungsschmerzen nach Bogenwechsel?

    Da wir mit hochwertigen thermoelastischen Bögen arbeiten, welche ihr Wirkoptimum bei Körpertemperatur entfalten, können kalte Getränke den Spannungsschmerz vorübergehend lindern, da diese die Kraftabgabe reduzieren.

    Wie pflege ich meine Zähne mit der festen Zahnspange?

    Die Zähne sollten wie gewohnt dreimal täglich nach den Hauptmahlzeiten geputzt werden. Zusätzlich empfehlen wir Zahnseide und Zwischenraumbürstchen. Über die richtige Verwendung dieser Hilfsmittel klären wir Sie unmittelbar nach dem Einsetzen der festen Zahnspange in unserer Praxis ausführlich auf. Bitte nehmen Sie die regelmäßigen Kontrollen bei Ihrem Hauszahnarzt weiterhin wahr.

  • Retainer locker?

    Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit uns, damit wir das Problem beheben können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Zähne wieder verschieben.